Im Enforcementverfahren der FINMA gegen die BSI AG sowie die verantwortlichen Personen wurden Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB überprüft und dabei schwere Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis festgestellt sowie gegen den Leiter der Rechts- und Compliance-Abteilung ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Nach dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gelangte dieser vor das Bundesgericht, das das von der FINMA verhängte Berufsverbot bestätigt hat.