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Börsensanktion

Sanktionierung eines Emittenten durch die Börse als Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG?

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-2233-2020 vom 16.2.2021

Das BVGer erwog, dass es sich einerseits bei der Vorinstanz nicht um eine Behörde handle und sich andererseits die ausgesprochene «Sanktion» nicht auf Bundesrecht, sondern auf eine vertragliche Regelung im Sinne von Art. 35 FinfraG stütze. Der Umstand, dass die Börsenregularien ursprünglich von der FINMA genehmigt worden seien, ändere nichts an der (privatrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechtsnatur der Reglemente. Daraus folge, dass in casu keine Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG vorliegen könne.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2021