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Angebotsprospekt

Änderung des FinfraG: Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in öffentlichen Kaufangeboten

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Per 1. Februar 2024 soll eine neue Regelung im Übernahmerecht des FinfraG in Kraft treten. Es handelt sich um eine strafrechtliche Sanktionierung unwahrer oder unvollständiger Angaben im Angebotsprospekt. Es handelt sich um eine spiegelbildliche Regelung zur Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in der Stellungnahme der Zielgesellschaft, die unwahre oder unvollständige Angaben im Prospekt oder Voranmeldung der Anbietergesellschaft sanktionieren soll.
iusNet BR-KR 21.12.2023