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Angebotsprospekt

Änderung des FinfraG: Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in öffentlichen Kaufangeboten

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Per 1. Februar 2024 soll eine neue Regelung im Übernahmerecht des FinfraG in Kraft treten: Namentlich sollen unwahre oder unvollständige Angaben im Angebotsprospekt strafrechtlich sanktioniert werden.
iusnet BR-KR 21.12.2023