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Aktienrechtsrevision

Rahmenbedingungen für Eigenkapitalfinanzierungen an Schweizer Börsen und die Rolle des Aktienrechts

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Mit der jüngsten Aktienrechtsrevision sollten auch die Kapitalveränderungsverfahren moderni-siert werden, um Finanzierungstransaktionen effizienter zu machen. Gestützt auf eine Analyse dieser Leitplanken argumentiert dieser Beitrag, dass dieses Ziel für Publikumsgesellschaften (noch) nicht erreicht wurde und zielgerichtete regulatorische Anpassungen angezeigt wären, um Publikumsgesellschaften entsprechend dem Wertversprechen der Börse auf einfachere Weise die Platzierung weiterer Aktien zu erlauben.
Sandro Bernet
iusNet BR-KR 17.10.2023

Aktienrechtsrevision – neue Regelungen für börsenkotierte Gesellschaften

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Nach langem Ringen verabschiedete das Parlament 2020 die Aktienrechtsrevision. Die beschlossenen Änderungen des Aktienrechts unterscheiden vermehrt zwischen den börsenkotierten und den übrigen Aktiengesellschaften. Der Beitrag erläutert zuerst den Anwendungsbereich der revidierten Bestimmungen, welche sich ausschliesslich an börsenkotierte Gesellschaften richten. Im Anschluss werden die ausgewählten Unterschiede für börsenkotierte Gesellschaften im Detail erläutert, welche darüber hinaus in einer Übersichtstabelle zusammengefasst werden. Abschliessend folgen Ausführungen zur Vorbereitung der börsenkotierten Gesellschaften auf die Aktienrechtsrevision. An dieser Stelle wird die Frage aufgeworfen, ob das Kotierungsrecht der Börsen von den Gesellschaften zwingend eine Anpassung der Statuten verlangt.
Jan Heller
iusNet BR-KR 10.11.2021

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Fachbeitrag
Im Fokus dieses Berichtszeitraums standen der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), die Unternehmensnachfolge sowie die Reform des Handelsregisterrechts.
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1015

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Fachbeitrag
Die mit der Aktienrechtsrevision revidierten Bestimmungen im Bereich der Generalversammlung werden zu einer verbesserten Diskussion und Willensbildung unter den Aktionären, zu einer höheren Präsenz der Teilnehmer, zu einer effizienteren sowie unkomplizierteren Durchführung der General- bzw. Universalversammlung und damit zur Verbesserung der Corporate Governance und zu mehr Effizienz seitens der Gesellschaften führen. Sie bedeuten zwar eine komplexere Gesetzgebung, jedoch lässt das revidierte Aktienrecht eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse einer Gesellschaft und deren Aktionariat zu. Die Abhandlung zeigt die gesetzlichen Anpassungen, die neu zur Verfügung stehenden Instrumente und den Handlungsspielraum, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 7