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iusnet BR-KR 1/2025

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Gerne machen wir auf unsere neue Ausgabe aufmerksam.

«Naturbezogene Finanzrisiken» - so lautet der Titel des neuen Rundschreibens der FINMA, das ab dem 1. Januar 2026 etappenweise in Kraft tritt. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der beaufsichtigen Banken und Versicherungen gegenüber diesen Risiken zu stärken und dadurch auch deren Kundinnen und Kunden sowie den Finanzplatz Schweiz zu schützen. Mehr dazu in der Rubrik Gesetzgebung.

Die Rubrik Rechtsprechung informiert Sie zu einem Urteil des Bundesgerichts vom 6. August 2024, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzte, ob die an die FINMA freiwillig mitgeteilten und durch das Anwaltsgeheimnis geschützten Informationen in den Händen der FINMA auch weiterhin durch das Anwaltsgeheimnis (vorliegend im Rahmen der nationalen Rechtshilfe) geschützt sind.

 

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