Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Am 2. November 2022 hat die FINMA die definitive Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auch der Anhörungsbericht und das revidierte und von der FINMA als Mindeststandard anerkannte Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (SRO-SVV) publiziert.
Mit der Teilrevision der GwV-FINMA werden die jüngsten Anpassungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und der zugehörigen Verordnung des Bundesrats über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV) nachvollzogen. Aus demselben Grund wird auch das Reglement SRO-SVV revidiert. Die Verordnung wie auch das Reglement werden gleichzeitig mit Inkrafttreten des GwG und der GwV am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Aus der Anhörung resultierte, dass die gesetzlich geregelte Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person sowie die periodische Überprüfung der Aktualität der Kundendaten nicht auf Stufe einer Verordnung konkretisiert werden müssen. Bestehen bleibt...
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