Die Kommentierung beleuchtet die im Entscheid des Bundesgerichts 2C_729/2020 wesentlichen Aspekte, die zur Qualifikation einer unerlaubten Emissionshaustätigkeit als Gruppe führten. Im Zentrum des vorliegenden Urteils und auch der Kommentierung steht die Auslegung des Kriteriums des Primärmarkts.