Rundschreiben 2026/1 – Naturbezogene Finanzrisiken
Rundschreiben 2026/1 – Naturbezogene Finanzrisiken
Rundschreiben 2026/1 – Naturbezogene Finanzrisiken
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ein neues Rundschreiben zu naturbezogenen Finanzrisiken veröffentlicht, das ab dem 1. Januar 2026 etappenweise in Kraft tritt. Es richtet sich an Banken und Versicherer und konkretisiert die Aufsichtspraxis der FINMA im Umgang mit klima- und weiteren naturbezogenen Finanzrisiken.
Der Begriff naturbezogenen Finanzrisiken umfasst klima- und naturbezogene Finanzrisiken und bezeichnet «das kurz-, mittel- und langfristige Potenzial direkter oder indirekter negativer finanzieller Auswirkungen auf das Institut, welches sich aus seiner Exponierung gegenüber Klima- und weiteren Naturrisiken ergibt»1.
Naturrisiken können sich bei den Instituten als Risikotreiber in verschiedenen Risikokategorien niederschlagen, z.B. in Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Rechts- und Reputationsrisiken2. Sie unterteilen sich in:
- Physische Risiken (direkte, ...
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