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wirtschaftlich berechtigte Person

Botschaft des Bundesrats vom 22. Mai 2024: Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung

Législation
Geldwäscherei
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) verabschiedet sowie weitere gezielte Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen, mit welchen die Weiterentwicklung internationaler Standards der FATF berücksichtigt werden soll. Neu sollen natürliche Personen, die eine Gesellschaft direkt oder indirekt mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen kontrollieren, in das nicht öffentliche Transparenzregister eingetragen werden. Weitere Massnahmen betreffen zudem die Unterstellung bestimmter beratender Berufe unter das GwG

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Jurisprudence
Geldwäscherei

Urteil des Handelsgerichts Zürich HG210122-O vom 3. Juli 2023

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil (HG210122-O vom 3. Juli 2023) veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen eines ausservertraglichen Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie diversen in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, wie insbesondere dem Schutznormcharakter der GwG-Vorschriften, dem Zusammenspiel von GwG und strafrechtlichem Geldwäschereitatbestand, Anforderungen an Eventualvorsatz etc.

Vernehmlassungseröffnung: Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

Législation
Bankrecht
Geldwäscherei
Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen soll die Integrität des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandorts weiter gestärkt werden. Ein wesentliches Element der Vorlage bildet die Einführung eines eidgenössischen Registers über die wirtschaftlich berechtigten Personen. Weitere Massnahmen wie die Einführung von neuen Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten erlauben eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Geldwäscherei. Auch sollen damit den Entwicklungen der internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF / GAFI) und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes Rechnung getragen werden.
iusNet BR-KR 28.09.2023

Teilrevision der GwV-FINMA

Éclairages
Geldwäscherei

«Präzisierung» des Schwellenwerts gemäss Art. 51a GwV-FINMA betreffend Geschäfte mit virtuellen Währungen

Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA soll den Schwellenwert von 1'000 CHF, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, so präzisieren, dass er für miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats gilt, wobei «technische Vorkehrungen» sicherstellen sollen, dass er nicht überschritten wird. Ob dies zur erhofften Rechtssicherheit führen wird, ist jedoch ebenso zweifelhaft, wie die Teilrevision unbegründet scheint.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.06.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Éclairages
Geldwäscherei
Der neue Art. 4 Abs. 1 des Geldwäschereigesetzes sieht vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen muss, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist. Er unterzieht die Bestimmung einer kritischen Würdigung und zeigt mögliche Ansätze auf, wie die Pflicht in der Praxis erfüllt werden könnte. 
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022