Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen
Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen
Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen
Sachverhalt
Der Klägerin (Beschwerdeführerin), die im Bereich der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten sowie des Erwerbs und der Einziehung von Forderungen tätig war, wurden vom Zedenten seine Ansprüche betreffend die von der Bank (Beklagte, Beschwerdegegnerin) im Rahmen der Kundenbeziehung im Zeitraum vom 15. Dezember 2008 bis zum 4. Juli 2022 vereinnahmten Retrozessionen abgetreten und sie wurde mit der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen bevollmächtigt.
Dem Entscheid lag die Rechtsbeziehung zwischen dem Zedenten und der Beklagten zugrunde, die einerseits einen Depotvertrag und andererseits ein Execution-only-Verhältnis mit untergeordneter Beratungskomponente darstellte. Die Vorinstanz, das Handelsgericht des Kantons Bern, hiess mit Urteil vom 6. September 2023 die Klage auf Herausgabe und Offenlegung der Retrozessionen teilweise gut. Auch wenn bislang auf der bundesgerichtlichen Ebene die Herausgabepflicht betreffend Retrozessionen im Execution-only-Verhältnis nicht beantwortet wurde, bejahte das Handelsgericht Bern die grundsätzliche Herausgabepflicht der streitgegenständlichen Retrozessionen für den Zeitraum vor der Geltung der...
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