Die Herausgabe von Retrozessionen an den Kunden im Execution-only-Geschäft ist verpflichtend, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Stellung ergeben, die dem Finanzdienstleister allein durch das abgeschlosse-ne Geschäft eingeräumt wird. Soll von einer Herausgabe abgesehen werden, ist eine vorherige Information und ein Verzicht des Kunden auf die Herausgabe er-forderlich. Fraglich ist, welche Informationen ausreichen, damit der Kunde in Kenntnis der Sachlage verzichten kann.