Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag.