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iusNet BR-KR 29.09.2022

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LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR

Jurisprudence
Bankrecht
Zins
Privatrecht
Das Handelsgericht Zürich stellt in einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen fest, dass der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ein mit dem CHF LIBOR vergleichbarer alternativer Referenzzinssatz ist. Zins-Swap-Geschäfte, die auf den CHF LIBOR referenziert haben, gelten weiter und die Zinsen sind seit dem 1. Januar 2022 auf Basis des SARON zu berechnen.
iusNet BR-KR 29.09.2022

Die Totalrevision des Rundschreibens 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" - Überblick und Einordnung

Article Thematique
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Finanzinstitute
Finanzdienstleistungen
Bankrecht
Das Rundschreiben 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" der FINMA wird einer Teilrevision unterzogen. Zwei grosse Änderungen stehen an: Zum einen, dass neu das Thema der operationellen Resilienz aufgegriffen wird, zum anderen, dass der Umgang mit elektronischen Kundendaten nun allgemeiner als "Risiken kritische Daten" abgehandelt wird.
Lukas Brügger
iusNet BR-KR 29.09.2022

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-664/2020 vom 4. Juli 2022

Jurisprudence
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
In seinem Urteil B-664/2020 vom 4. Juli 2022 setzte sich das Bundesverwaltungsgericht mit diversen Fragen rund um die Ausnützung von Insiderinformationen sowie weiteren möglichen Verletzungen des Aufsichtsrechts auseinander. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Fragen des Zusammenspiels der aufsichts- und strafrechtlichen Verfahren, die Qualifikation einer Information als Insiderinformation, Verstösse gegen interne Bankweisungen sowie gegen Vorgaben der Selbstregulierung betreffend Eigengeschäfte durch Finanzanalysten, Fragen der Gewähr sowie aufsichtsrechtliche Sanktionen, wie Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie die Einziehung des Gewinns.
iusNet BR-KR 29.09.2022

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Article Thematique
Geldwäscherei
Aufsicht
Nachfolgend soll ein Überblick über die GwG-Revision gegeben werden, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere geht es hierbei um die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten als generelle und explizite Pflicht sowie um Änderungen im Meldewesen.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.09.2022