Während heute unzählige Sanktionen gegen Russland in Kraft sind, hat das Bundesgericht Anfang Februar 2022 eine Beschwerde des russischen Oligarchen Viktor Vekselberg gutgeheissen. Im Entscheid geht es darum, ob die PostFinance AG die Geschäftsbeziehung mit Viktor Vekselberg aufgrund übermässigen Aufwands infolge von im April 2018 verhängten Sanktionen gegen Russland kündigen durfte.
Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich HG190234-O vom 5. Oktober 2021
Im Oktober 2021 bejahte das Handelsgericht des Kantons Zürich die zivilrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only. Die Kommentierung geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
Die eintägige Veranstaltung bietet einen Überblick über bedeutende Neuerungen des Finanzmarktrechts in den vergangenen zwölf Monaten und greift Perspektiven und Herausforderungen auf.
Am Dienstag, 29. März 2022, findet am Mittag (12:15 - 13:45 Uhr) das 61. Forum Finanzmarktregulierung mit Frau Dr. iur. Monica Mächler statt. Dr. Mächler wird zu dem Thema "Nachhaltigkeit und Finanzmarktregulierung - Wie weit reicht der Gestaltungsraum?" sprechen.