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Vernehmlassungseröffnung: Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

Gesetzgebung
Bankrecht
Geldwäscherei

Vernehmlassungseröffnung: Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

Ende August 2023 wurde das Vernehmlassungsverfahren betreffend Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) eröffnet. Die Vorlage zielt einerseits darauf ab, die Transparenz der juristischen Personen zu erhöhen und die Identifikation von deren wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern. Andererseits soll damit die Geldwäschereibekämpfung gestärkt und modernisiert werden. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 29. November 2023.
iusNet BR-KR 28.09.2023

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

Kommentierung
Geldwäscherei
Strafrecht

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

Die Bank erfährt 2006, dass gegen einen ihrer Kunden eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei läuft. Compliance tätigt damals Abklärungen, ohne diese zu dokumentieren. Erst 2008 erkennt die Bank infolge eines Auskunftsersuchens die betrügerische Struktur der Transaktionen. Haftet sie nach Art. 41 Abs 1 OR wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?
Livia Koller
iusNet BR-KR 30.03.2023

Geldwäscherei via Betreibungsämter?

Fachbeitrag
Geldwäscherei

Geldwäscherei via Betreibungsämter?

Am 17. Oktober 2022 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des SchKG beendet. Die geplanten Änderungen des SchKG sollen im Allgemeinen eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen ermöglichen. Zusätzlich sollen weitere punktuelle Änderungen des Gesetzes erfolgen. So ist eine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen an Betreibungsämter geplant, wodurch Lücken im Geldwäschereiabwehrdispositiv geschlossen werden sollen.
Ksenia Wess
iusNet BR-KR 23.02.2023

Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Gesetzgebung
Geldwäscherei
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) teilrevidiert und die definitive Fassung am 2. November 2022 veröffentlicht. Zusammen mit dem revidierten Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes SRO-SVV wird die GwV-FINMA am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 24.11.2022

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Fachbeitrag
Geldwäscherei
Aufsicht

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Nachfolgend soll ein Überblick über die GwG-Revision gegeben werden, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere geht es hierbei um die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten als generelle und explizite Pflicht sowie um Änderungen im Meldewesen.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.09.2022