Sanktionierung eines Emittenten durch die Börse als Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG?
Das BVGer setzte sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage auseinander, ob es sich bei einem Sanktionsentscheid des für die Sanktionierung eines Emittenten zuständigen Organs der Börse um eine Verfügung handelt. Zudem äusserte es sich in diesem Zusammenhang erstmals konkreter zur Rechtsnatur von börsenrechtlichen Regularien.
Das Bundesgericht entschied über die Gruppenzuordnung von (juristischen oder natürlichen) Personen, die zwar selbst keine finanzmarktrechtlich relevanten Tätigkeiten ausüben, jedoch im Rahmen einer aufsichtsrechtlich relevanten Gruppe handeln, welche einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit (Emissionshaustätigkeit) nachgeht.
L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes
Mit der Regelung eines neuartigen Fondsprodukts im KAG, dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), welcher weder einer Genehmigungs- noch einer Bewilligungspflicht durch die FINMA unterliegt und auch von dieser nicht beaufsichtigt wird, soll die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz gesteigert werden.