Bussenkompetenz für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA?
Seit dem Credit Suisse-Debakel wird wieder vermehrt die Forderung nach der Einführung einer Bussenkompetenz für die FINMA laut. Doch welche Chancen bietet eine solche Bussenkompetenz und welche Gefahren birgt sie? In diesem Beitrag werden diese beleuchtet und gegeneinander abgewogen.
Bridging Traditional Finance and DeFi: FINMA’s 2023 Regulatory Odyssey
Switzerland finds itself at a defining moment that could either pave the way for a decentralized finance (DeFi) renaissance or curtail its vast potential. Dive into this exploration of Switzerland's ongoing dance with stablecoins, tokenized structured products, and utility tokens, and its implications for the future of global finance.
Different Ranks of Security Interests in Financing Transactions
Understanding the hierarchy of security interests in financing transactions is crucial for lenders and borrowers. The creation of different ranks of security interests has an impact on the creation, perfection, release and enforcement. This article presents the different rankings of collateral under Swiss law and underlines items for consideration.
Die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen
Am 1. Januar 2023 ist nach mehrjähriger Reformarbeit das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Die umfangreiche Revision hatte unter anderem zum Ziel, das schweizerische Gesellschaftsrecht besser an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen.
Die Aushebelung der fusionsrechtlichen Vorschriften mittels Notverordnung bei der Übernahme der Credit Suisse AG durch die UBS AG
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Credit Suisse AG wurde anlässlich der ausserordentlichen Medienkonferenz vom 19. März 2023 die Übernahme durch die UBS AG verkündet. Zur Sicherstellung einer raschen und unkomplizierten Übernahme wurde namentlich Art. 10a der Notverordnung erlassen, um von den fusionsrechtlichen Bestimmungen abweichen zu können.
Das neue Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken"
Das Management operationeller Risiken ist zentral im Risikomanagement von Banken. Nun hat die FINMA das zugehörige Rundschreiben revidiert. Dies bringt weitgehende Änderungen im Bereich IKT-Risiken und kritische Daten mit sich. Neu adressiert es auch das Thema der operationellen Resilienz. Das Kleinbankenregime wird ausgebaut und differenziert.
Am 17. Oktober 2022 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des SchKG beendet. Die geplanten Änderungen des SchKG sollen im Allgemeinen eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen ermöglichen. Zusätzlich sollen weitere punktuelle Änderungen des Gesetzes erfolgen. So ist eine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen an Betreibungsämter geplant, wodurch Lücken im Geldwäschereiabwehrdispositiv geschlossen werden sollen.
Die Totalrevision des Rundschreibens 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" - Überblick und Einordnung
Das Rundschreiben 2008/21 "Operationelle Risiken - Banken" der FINMA wird einer Teilrevision unterzogen. Zwei grosse Änderungen stehen an: Zum einen, dass neu das Thema der operationellen Resilienz aufgegriffen wird, zum anderen, dass der Umgang mit elektronischen Kundendaten nun allgemeiner als "Risiken kritische Daten" abgehandelt wird.
Nachfolgend soll ein Überblick über die GwG-Revision gegeben werden, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere geht es hierbei um die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten als generelle und explizite Pflicht sowie um Änderungen im Meldewesen.
Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux
Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)1 sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)2 samt Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Erlasse sind Teil der neuen Finanzmarktarchitektur3 und haben zum Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken sowie den Kundenschutz zu verbessern. Es gelten Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren. Das FIDLEG statuiert Verhaltensregeln, welche die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen (Art. 7 ff. FIDLEG).