Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?
Mit dem L-QIF soll im Bereich der alternativen Anlagen für professionelle Investoren die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fondsstandorts gestärkt werden. Namentlich soll eine flexible Kapitalanlage erschaffen werden, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit schneller und günstiger aufgesetzt werden kann.
Die Kommentierung beleuchtet die im Entscheid des Bundesgerichts 2C_729/2020 wesentlichen Aspekte, die zur Qualifikation einer unerlaubten Emissionshaustätigkeit als Gruppe führten. Im Zentrum des vorliegenden Urteils und auch der Kommentierung steht die Auslegung des Kriteriums des Primärmarkts.