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Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)

Gesetzgebung
Bankrecht

Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)

Vor dem Hintergrund der Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und der zugehörigen Verordnung des Bundesrats über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV) schlägt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die punktuelle Anpassung der Verordnung über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) vor. Die Kernpunkte dieser Teilrevision werden im Beitrag kurz beleuchtet.
iusNet BR-KR 25.05.2022

Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
Finanzdienstleistungen

Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz

Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
iusNet BR-KR 23.12.2021

EU-Bankenpaket 2021: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken

Gesetzgebung
Bankrecht

EU-Bankenpaket 2021: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken

Die Europäische Kommission hat am 27.10.2021 Vorschläge zur Änderung der Bankenrichtlinie und der Bankenverordnung erlassen (sog. Banking Package), welche insbesondere die Basel-III-Anforderungen abschliessend ins EU-Recht umsetzen. Zusätzlich harmonisiert der Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie die dort zurzeit nur rudimentär enthaltenen Vorgaben betreffend den Zugang von Zweigstellen aus Drittstaaten zum EU-Markt.
iusNet BR-KR 13.12.2021

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Gesetzgebung
Zins
Privatrecht

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.
iusNet BR-KR 28.10.2021

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