LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR
Das Handelsgericht Zürich stellt in einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen fest, dass der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ein mit dem CHF LIBOR vergleichbarer alternativer Referenzzinssatz ist. Zins-Swap-Geschäfte, die auf den CHF LIBOR referenziert haben, gelten weiter und die Zinsen sind seit dem 1. Januar 2022 auf Basis des SARON zu berechnen.
Die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen
Am 1. Januar 2023 ist nach mehrjähriger Reformarbeit das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Die umfangreiche Revision hatte unter anderem zum Ziel, das schweizerische Gesellschaftsrecht besser an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen.
Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung
Mit Entscheid vom 29. Februar 2024 bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend die Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung. Das Urteil behandelt die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Genehmigung einer pflichtwidrigen Anlageberatung.