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Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.
Jan Heller

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