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FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

Gesetzgebung
Bankrecht

FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

Per 1. Januar 2025 tritt das neue Rundschreiben der FINMA 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» in Kraft. Es richtet sich an die von der FINMA oder einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigten Finanzdienstleister und bezweckt die Schaffung von Transparenz zur Praxis der FINMA bezüglich ausgewählter Aspekte der Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV. Zentrale Punkte sind dabei Transparenz über die Art der Finanzdienstleistung, die mit Finanzdienstleistung oder Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte sowie Transparenz betreffend Entschädigungen von Dritten und Retrozessionen.
iusnet BR-KR 19.12.2024