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Vollstreckbarkeit eines chinesischen Schiedsgerichtsurteils – Zinssatz von 24% p.a. für Darlehen im Verzug und Gültigkeit einer Bürgschaft trotz Nichteinhalten der Formvorschriften

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Vollstreckbarkeit eines chinesischen Schiedsgerichtsurteils – Zinssatz von 24% p.a. für Darlehen im Verzug und Gültigkeit einer Bürgschaft trotz Nichteinhalten der Formvorschriften

Die kantonalen Gerichte verfügen im Zusammenhang mit der Beurteilung von Maximalzinssätzen über einen gewissen Ermessenspielraum. Dies bestätigt das Bundesgericht im Entscheid vom 3. September 2024. Weiter bestätigt es die vorinstanzliche Beurteilung, dass die Nichteinhaltung von bürgschaftsrechtlichen Formvorschriften nicht gegen den Ordre public verstösst.
iusnet BR-KR 19.12.2024