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"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Der Begriff „Finfluencer“ setzt sich aus den Worten „Finance“ und „Influencer“ zusammen und bezeichnet Personen, die sich in den sozialen Medien mit Finanzthemen beschäftigen und dabei eine grosse Anhängerschaft erreichen. Es stellt sich die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024