11. Zürcher Tagung zum Geldwäschereigesetz (GwG)
Die letztmals geänderten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sind erst Anfang 2023 in Kraft getreten und schon beabsichtigt der Bundesrat, eine weitere Revision in die Wege zu leiten.
Schwerpunkt der geplanten Novelle bilden die Unterstellung von Anwältinnen und Anwälten sowie Beraterinnen und Beratern unter das Geldwäschereigesetz sowie die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen.
Ferner steht der Schweiz in naher Zukunft ein weiteres Länderexamen der FATF bevor. Angesichts dieser Dynamik erscheint es angebracht, einmal für kurze Zeit innezuhalten und wichtigen Akteuren bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Gelegenheit zu geben, ihre Sichtweise und ihre besonderen Probleme und Herausforderungen darzulegen.
Nachdem die MROS an der letztjährigen Tagung ihre Position aufzeigen konnte, kommen dieses Jahr Vertreter und Vertreterinnen einer Strafverfolgungsbehörde, der FINMA, einer aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft, einer global tätigen Schweizer Grossbank sowie einer internationalen Organisation (UNO) zu Wort. Dabei interessieren nebst praktischen Fragen der täglichen Umsetzung und Anwendung von straf- und finanzmarktaufsichtsrechtlichen Bestimmungen auch der Umgang mit Geldwäschereirisiken, die bislang noch nicht so sehr im Fokus standen, in Zukunft aber eine immer grössere Bedeutung erlangen (z.B. Verletzung von Menschenrechten und Standards der Nachhaltigkeit als Geldwäschereivortaten).