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GAFI

Botschaft des Bundesrats vom 22. Mai 2024: Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung

Législation
Geldwäscherei
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) verabschiedet sowie weitere gezielte Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen, mit welchen die Weiterentwicklung internationaler Standards der FATF berücksichtigt werden soll. Neu sollen natürliche Personen, die eine Gesellschaft direkt oder indirekt mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen kontrollieren, in das nicht öffentliche Transparenzregister eingetragen werden. Weitere Massnahmen betreffen zudem die Unterstellung bestimmter beratender Berufe unter das GwG

Vernehmlassungseröffnung: Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

Législation
Bankrecht
Geldwäscherei
Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen soll die Integrität des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandorts weiter gestärkt werden. Ein wesentliches Element der Vorlage bildet die Einführung eines eidgenössischen Registers über die wirtschaftlich berechtigten Personen. Weitere Massnahmen wie die Einführung von neuen Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten erlauben eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Geldwäscherei. Auch sollen damit den Entwicklungen der internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF / GAFI) und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes Rechnung getragen werden.
iusNet BR-KR 28.09.2023

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Éclairages
Geldwäscherei
Der neue Art. 4 Abs. 1 des Geldwäschereigesetzes sieht vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen muss, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist. Er unterzieht die Bestimmung einer kritischen Würdigung und zeigt mögliche Ansätze auf, wie die Pflicht in der Praxis erfüllt werden könnte. 
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Législation
Geldwäscherei

Die wichtigsten Punkte der Revision

Nachdem das revidierte GwG am 19.3.2021 verabschiedet wurde, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. In inhaltlicher Hinsicht bringt die Revision eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre. Der Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen zusammen. Es handelt sich namentlich um die Vorgaben zur Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person, der Aktualisierungspflicht von Belegen, der Ausführung der Kundenaufträge nach der erstatteten MROS-Meldung und dem Abbruch der Geschäftsbeziehung. 
iusNet BR-KR 31.03.2022