Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA ein Enforcementvefahren. Die Person reichte daraufhin auf eigene Initiative eine Verzichtserklärung ein. Gestützt darauf wurde das eröffnete Enforcementverfahren durch die FINMA abgeschrieben.