LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest
LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest
LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest
Stand der LIBOR-Ablösung und Ausblick
Im Jahr 2017 kündigte die UK Financial Conduct Authority (FCA) an, den LIBOR nach 2021 nicht mehr zu unterstützen. Nach einer Konsultationsperiode, die Anfang dieses Jahres geendet hat, wurde die endgültige Einstellung bzw. der Verlust der Repräsentativität von bestimmten LIBOR Fixierungen per Ende dieses Jahres bestätigt. Davon betroffen sind der CHF, GBP, JPY, EUR LIBOR sowie zwei Laufzeiten (1W und 2M) des USD LIBOR. Die Einstellung der übrigen USD LIBOR Laufzeiten erfolgt per Ende Juni 2023. Ab 1. Januar 2022 wird es für eine begrenzte Zeit für bestimmte GBP und JPY Laufzeiten (1M, 3M und 6M) einen synthetischen LIBOR geben, wobei dieser aber nicht als repräsentativ gilt.
1. FINMA-Fahrplan
In ihrer Aufsichtsmitteilung 10/2020 vom 4. Dezember 2020 gab die FINMA folgenden Fahrplan für die LIBOR-Ablösung vor:
Ab 1. Februar 2021 sollten keine neuen sogenannten "tough legacy" Verträge1 mehr abgeschlossen werden und die Parteien, insbesondere die Kreditgeber, sollten bereit sein, Finanzierungen gestützt auf alternative Referenzzinssätze (ARRs) zu gewähren.
Ende März 2021 sollten alle von der FINMA beaufsichtigten Finanzinstitute eine Übersicht erstellt haben, über alle ausstehenden "tough legacy" Verträge, die nach Ende 2021 auslaufen. Weiter sollten gezielt Pläne und Kontrollmechanismen implementiert werden, um das Exposure von "tough legacy" Verträgen bis Ende 2021 zu minimieren bzw. zu eliminieren. Allfällige (Neu)verhandlungen mit Gegenparteien sollten bis dann lanciert worden sein.
Ab dem 1. Juli 2021 sollten die für die Gewährung von Finanzierungen basierend auf ARR notwendigen Systeme und Prozessabläufe bereitstehen und neue Verträge grundsätzlich auf ARRs basieren.
Bis zum Jahresende sollten die Prozesse und Systeme voll operationsfähig sein und alle neuen Kreditverträge entsprechend auf ARRs basieren.
2. Stand der Ablösung
In der Aufsichtsmitteilung 03/2021 vom 16. September 2021 betont die FINMA, dass sie an dem in der Aufsichtsmitteilung 10/2020 definierten Fahrplan festhält. Insbesondere sollen ausstehende LIBOR Volumen in allen Währungen so rasch wie möglich abgebaut werden und neue Verträge auf ARRs basieren.
Ende Juli 2021 betrug das Volumen an Finanzierungen basierend auf CHF und EUR LIBOR ohne robuste Rückfallklausel2 noch ca. CHF 40 Milliarden Franken, wobei davon rund CHF 700 Millionen von den beaufsichtigten Finanzinstituten als "tough legacy" eingeschätzt wurden.
Ähnlich sieht es in der Schweiz beim Abbau der ausstehenden Finanzierungen basierend auf GBP und JPY LIBOR aus.
Am wenigsten weit fortgeschritten ist in der Schweiz der Abbau des USD LIBOR Volumens, das deutlich grösser ist als die Volumen in den anderen vier LIBOR Währungen zusammen. Dies vor dem Hintergrund, dass die USD LIBOR Laufzeiten O/N, 1M, 3M, 6M und 12M erst Ende Juni 2023 wegfallen werden.
3. Synthetischer LIBOR
Für die 1M, 3M und 6M Laufzeiten des GBP und JPY LIBOR wird die FCA ab dem 1. Januar 2022 für einen begrenzten Zeitraum einen synthetischen LIBOR zur Verfügung stellen. In ihrem Konsultationspapier vom 29. September 2021 schlägt die FCA vor, dass dieser synthetische LIBOR für alle "legacy" Verträge (also bestehende Verträge, die nach 2021 auslaufen) zur Verfügung stehen soll mit Ausnahme von zentral abgerechneten Derivaten (directly / indirectly cleared derivatives). Die Konsultationsperiode endet am 20. Oktober 2021 und die entsprechende Empfehlung wird kurz danach erwartet.
Trotz Verfügbarkeit eines synthetischen LIBOR für die genannten Laufzeiten und Währungen empfiehlt die FINMA das Legacy-Exposure in diesen Währungen bis zum Jahresende abzubauen und weist darauf hin, dass nach dem 31. Dezember 2021 die Anwendung des synthetischen LIBOR den Vorgaben der FCA unterliegt.
4. Ausblick
Die FINMA wird die Einhaltung der in der Aufsichtsmitteilung 10/2020 publizierten Meilensteine weiterhin überwachen, insbesondere den Abbau von Legacy-Verträgen und dass Neuverträge auf ARRs basieren. Allfällige Verstösse gegen den Abschluss von LIBOR-Neugeschäften3 können als Verletzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement gewertet werden. Obwohl die FINMA-Aufsichtsmitteilungen als Empfehlungen ausgestaltet sind, kann sie somit gegen die jeweiligen Finanzinstitute entsprechende Massnahmen ergreifen.
- 1. In der FINMA-Aufsichtsmitteilung 10/2020 vom 4. Dezember 2020 werden damit "Verträge ohne rechtlich und operationell robuste Rückfallklauseln oder schriftliche Vereinbarung bezüglich eines ARR" bezeichnet (vgl. Fn. 4). In der FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2021 vom 16. September 2021 wird der Begriff für "nicht rechtzeitig umstellbare Verträge" verwendet (vgl. S. 4).
- 2. Gemäss Empfehlung der UK RFR Working Group vom April 2020 beinhalten robuste Rückfallklauseln "pre-agreed conversion terms or an agreed process for renegotiation before the end of 2021".
- 3. Ausgenommen sind strikt limitierte, begründete und dokumentierte Fälle.