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LIBOR

Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld

Jurisprudence
Privatrecht

Appellationsgerichtsentscheid ACJC/1404/2023 vom 19. Oktober 2023

Das Appellationsgericht des Kantons Genf bestätigt das Urteil der Vorinstanz betreffend die Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld. Der vertraglich vereinbarte Zins setzte sich zusammen aus: Referenzzinssatz (6-Monats CHF LIBOR), Liquiditätskosten und Marge. Strittig war die Frage, ob der negative Referenzzins zu einer Verkleinerung der Summe aus Liquiditätskosten und Marge führt oder ob der Referenzzins bei 0 gekappt ist.

LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR

Jurisprudence
Bankrecht
Zins
Privatrecht
In einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen hatte das Einzelgericht des Handelsgerichts Zürich u.a. zu beurteilen, wie der Wegfall des LIBOR im Zusammenhang mit Zins-Swap-Geschäften zu beurteilen ist. Das Argument der Gesuchstellerin es liege nachträgliche Unmöglichkeit i.S.v. Art. 119 OR vor, verwarf das Gericht und hielt mit Verweis auf die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) und die SIX fest, dass der "[…] CHF-LIBOR per 31. Dezember 2021 durch den SARON abgelöst wurde".
iusNet BR-KR 29.09.2022

Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)

Législation
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Am 9. Mai 2022 hat die Anhörung zur Teilrevision der FinfraV-FINMA begonnen. Inhaltlich zielt die Anpassung zum einen darauf ab, den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen zu präzisieren, indem künftig zusätzliche relevante Informationen zu den zugrundeliegenden Basiswerten sowie zu den wertbestimmenden Merkmalen zu melden sind. Zum anderen soll als Reaktion auf die Benchmark-Reform und zwecks Anpassung an das EU-Recht der Katalog der über eine zentrale Gegenpartei abzurechnenden Zinsderivate aktualisiert werden. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2022.
iusNet BR-KR 25.05.2022

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Législation
Zins
Privatrecht

Stand der LIBOR-Ablösung und Ausblick

Hauptfokus bei der LIBOR-Ablösung liegt zurzeit beim Abbau von sogenannten Legacy-Verträgen und bei der Einhaltung der Erwartung, dass Neuverträge nur noch auf ARRs basieren dürfen. Nichteinhalten des Stopps von LIBOR-Neugeschäften kann als Mangel im Risikomanagement gewertet werden. Am dringendsten ist die Umstellung für den CHF und EUR LIBOR. Für diese Währungen wird nach 2021 weder ein synthetischer LIBOR (wie es für GBP und JPY der Fall ist) publiziert, noch werden (wie beim USD) für eine bestimmte Zeit gewisse LIBOR-Laufzeiten weiterhin unterstützt.
iusNet BR-KR 28.10.2021