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Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Article Thematique
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

1. Einleitung

Bereits seit über einem Jahr ist die Teilrevision im Bereich Ad hoc-Publizität an der SIX Swiss Exchange AG (SIX) in Kraft. 1 Dies führte zu Änderungen im KR SIX 2 und in der RLAhP 3 , die per 1. Juli 2021 in Kraft traten. Einzig die Regelung betreffend die neue «Connexor Reporting» (Meldeplattform) galt erst ab dem 1. Oktober 2021. Im Schlepptau dieser Teilrevision wurde auch die RLCG 4 betreffend generellen Handelssperrzeiten ( «general blackout periods» ), über­arbeitet. 5

Ausgangspunkt dieser Änderungen bildet der Entwurf, den SIX Exchange Regulation AG (SER) im Jahr 2016 in die Vernehmlassung schickte. Aufgrund diverser kritischer Stellungnahmen unterbreitete SER 2020 erneut einen Entwurf zur Stellungnahme. 6 Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen betreffend Ad hoc-Publizität und würdigt diese Änderungen. Bevor auf die einzelnen Neurungen Bezug genommen wird, erläutert ein vorangehendes Kapitel die Grund­lagen der Ad hoc-Publizität (Kapitel 2). Nachdem die einzelnen Neuerungen dargestellt werden (Kapitel 3), wird deren Bedeutung für die Praxis behandelt (Kapitel 4).

Im Frühling 2022 veröffentlichte SER den Leitfaden RLAhP. 7 Der Leitfaden...

iusNet BR-KR 28.10.2022

 

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