Rechtliche Unschärfen bei Zins-Swaps im Lichte der Negativzinsen und der Ablösung des LIBOR
Das Handelsgericht Zürich befasst sich in einem diesen Sommer ergangenen Urteil im Zusammenhang mit Zins-Swap-Geschäften u.a. mit den Fragen inwiefern es zulässig war (i) die Zinszahlungspflicht in einem Negativzinsumfeld umzudrehen und (ii) den SARON als alternativen Referenzzinssatz nach Wegfall des CHF LIBOR zu verwenden.
Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.