Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes
Während z.B. Devisenhandel in der Schweiz insiderstrafrechtlich stets irrelevant ist, kann dieser vom aufsichtsrechtlichen Insiderverbot erfasst sein. Dieses einfache Beispiel soll zeigen, dass ein kurzer Exkurs zu den Unterschieden des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes angebracht ist. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.
Die Kommentierung beleuchtet die im Entscheid des Bundesgerichts 2C_729/2020 wesentlichen Aspekte, die zur Qualifikation einer unerlaubten Emissionshaustätigkeit als Gruppe führten. Im Zentrum des vorliegenden Urteils und auch der Kommentierung steht die Auslegung des Kriteriums des Primärmarkts.