Die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen
Am 1. Januar 2023 ist nach mehrjähriger Reformarbeit das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Die umfangreiche Revision hatte unter anderem zum Ziel, das schweizerische Gesellschaftsrecht besser an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen.
Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.