Mit Medienmitteilung vom 23. März 2023 informierte die FINMA über die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen. Sie erläutert darin kurz die Grundlagen auf die sie sich für die Massnahme gestützt hat und um was für Kapitalmarktinstrumente es sich bei AT1-Anleihen handelt, bzw. welche Instrumente von der Abschreibung betroffen sind.
Vor dem Hintergrund der finalen Basel III Standards passen der Bundesrat die Eigenmittelverordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Ausführungsbestimmungen bezüglich Eigenmittelanforderungen für Banken an.