Die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen
Am 1. Januar 2023 ist nach mehrjähriger Reformarbeit das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Die umfangreiche Revision hatte unter anderem zum Ziel, das schweizerische Gesellschaftsrecht besser an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen.
LIBOR Zins-Swap Geschäft - Beurteilung der Transaktion im Lichte des Wegfalls des LIBOR
Das Handelsgericht Zürich stellt in einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen fest, dass der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ein mit dem CHF LIBOR vergleichbarer alternativer Referenzzinssatz ist. Zins-Swap-Geschäfte, die auf den CHF LIBOR referenziert haben, gelten weiter und die Zinsen sind seit dem 1. Januar 2022 auf Basis des SARON zu berechnen.
Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.