iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Enforcementverfahren

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Jurisprudence
Aufsicht
Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA ein Enforcementvefahren. Die Person reichte daraufhin auf eigene Initiative eine Verzichtserklärung ein. Gestützt darauf wurde das eröffnete Enforcementverfahren durch die FINMA abgeschrieben.
iusNet BR-KR 22.12.2022