Am 1. Juli 2022 ist die revidierte Liquiditätsverordnung (LiqV) in Kraft getreten, die verschärfte Vorgaben betreffend Liquiditätsbedarf von systemrelevanten Banken enthält. Demnach müssen systemrelevante Banken besondere (erhöhte) Grundanforderungen an Liquidität erfüllen, wobei die FINMA institutsspezifische Anforderungen im Einzelfall festlegen kann.