An seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken angenommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Mit der Vorlage sollen die finalen Standards (Basel III) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ins Schweizer Recht überführt werden.