Revidierte Eigenmittelvorschriften für Banken
Revidierte Eigenmittelvorschriften für Banken
Revidierte Eigenmittelvorschriften für Banken
Vor dem Hintergrund der finalen Basel III Standards passen der Bundesrat die Eigenmittelverordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Ausführungsbestimmungen bezüglich Eigenmittelanforderungen für Banken an.
Was Basel III umfasst. Der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht etablierte internationale Standard Basel III umfasst Regeln:
- zu anrechenbaren Eigenmitteln;
- zur Höhe der Eigenmittel zur Verlustabfederung;
- zur Risikoverteilung; und
- zur Offenlegung.
Diese Regeln sind die Antwort auf die Finanzkrise von 2007 - 2008, während der sich herausstellte, dass viele Banken unterkapitalisiert waren.
Was sich ändert. Die finalen Basel III Standards ändern u.a. die Regeln zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen, wobei risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Weiter sollen vereinheitlichte Messverfahren zur Berechnung der Kapitalanforderungen der Banken mehr Transparenz schaffen und die internationale Vergleichbarkeit fördern. Insgesamt bringt die Einführung der finalen Basel III Standards keine...
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