Nach langem Ringen verabschiedete das Parlament 2020 die Aktienrechtsrevision. Die beschlossenen Änderungen des Aktienrechts unterscheiden vermehrt zwischen den börsenkotierten und den übrigen Aktiengesellschaften. Der Beitrag geht auf ebendiese Unterschiede ein und legt dar, wie die Einheit des Aktienrechts weiter aufgebrochen wird.