Aktienrechtsrevision – neue Regelungen für börsenkotierte Gesellschaften
Aktienrechtsrevision – neue Regelungen für börsenkotierte Gesellschaften
Aktienrechtsrevision – neue Regelungen für börsenkotierte Gesellschaften
Am 19. Juni 2020 verabschiedete die Bundesversammlung nach einem langen und steinigen Weg die Aktienrechtsrevision. Auf den 1. Januar 2021 wurden die Transparenzregeln für den Rohstoffsektor (Art. 964a ff. OR) sowie die Geschlechterrichtwerte (Art. 734f OR) in Kraft gesetzt. Erst 2023 ist mit dem Inkrafttreten der restlichen Bestimmungen der Aktienrechtsrevision zu rechnen.
Mit der Teilrevision des Aktienrechts wird die Einheit des Aktienrechts weiter aufgebrochen, indem vermehrt zwischen börsenkotierten Gesellschaften und übrigen Gesellschaften differenziert wird.
2. AnwendungsbereichVon den Sonderregelungen sind Gesellschaften erfasst, welche (zumindest teilweise) Aktien an einer Börse kotiert haben. Nicht erfasst sind Gesellschaften, welche ausschliesslich andere Beteiligungspapiere (Partizipations- und Genussscheine) oder Anleihensobligationen kotiert haben. Eine Kotierung kann an einer Börse im In- oder Ausland erfolgen. Als Kotierung gilt die Zulassung einer Effekte zum Handel an einer Börse nach einem standardisierten Verfahren, in dem von der Börse festgelegte Anforderungen an den Emittenten und an die Effekte geprüft werden (Art. 2 lit...
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