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Barzahlungen

Geldwäscherei via Betreibungsämter?

Article Thematique
Geldwäscherei

Geplante punktuelle Anpassung des SchKG im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei

Am 17. Oktober 2022 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des SchKG beendet. Die geplanten Änderungen des SchKG sollen im Allgemeinen eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen ermöglichen. Zusätzlich sollen weitere punktuelle Änderungen des Gesetzes erfolgen. So ist eine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen an Betreibungsämter geplant, wodurch Lücken im Geldwäschereiabwehrdispositiv geschlossen werden sollen.
Ksenia Wess
iusNet BR-KR 23.02.2023