Das Urteil des Bundesgerichts 4A_350/2023 vom 21. November 2023 betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Vermögensverwalterin (Beschwerdeführerin) und einer Stiftung in Liquidation (Beschwerdegegnerin). Die Beschwerdegegnerin wirft der Vermögensverwalterin vor, sie durch unnötige Kosten bei Anlagen und einbehaltene Retrozessionen geschädigt zu haben. Zentrale zu beurteilende Fragen in diesem Zusammenhang betrafen die Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen und einer möglichen Genehmigung der Investitionen durch die Beschwerdegegnerin sowie der Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Beschwerdegegnerin betreffend Retrozessionen.