Der UEK stellten sich im Oktober 2021 zwei Fragen betreffend Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte den Gesuchstellern schliesslich eine Ausnahme von der Angebotspflicht.