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SchKG-Tagung 2022

SchKG-Tagung 2022

Die Tagung ist vollständig eigentlichen Knacknüssen in der aktuellen und künftigen Praxis gewidmet: den ersten Handlungen des Konkursamts nach Konkurseröffnung (Sicherungsmassnahmen und Inventarisierung), Problemen rund um die Kollokation, der Möglichkeit eines Betriebsverkaufs nach Konkurseröffnung und den besonderen Verwertungsarten und -methoden. Die nationale und die internationale Zuständigkeit der Arrestbehörden müssen oft unter Zeitdruck und trotzdem zuverlässig geklärt werden. Und vor der Tür stehen die Auswirkungen des revidierten Aktienrechts auf das SchKG.

Die jährlich stattfindende St.Galler SchKG-Tagung bietet PraktikerInnen – aus Betreibungs- und Konkursämtern und SchK-Aufsichtsbehörden, Anwaltschaft, Gerichten, Inkasso, Revision und Treuhand, Unternehmungen und öffentlicher Verwaltung – ein Forum für lösungsorientierte Weiterbildung zu ausgewählten aktuellen Themen des Zwangsvollstreckungsrechts. Besonders geschätzt wird das Konzept, dass jeweils einem etwa 25-minütigen Referat eine intensive Diskussion zwischen Referierenden und TeilnehmerInnen von ebenfalls etwa 25 Minuten folgt.

SchKG-Tagung 2022

Agenda
Sanierung & Liquidation

SchKG-Tagung 2022

Die Tagung ist vollständig eigentlichen Knacknüssen in der aktuellen und künftigen Praxis gewidmet: den ersten Handlungen des Konkursamts nach Konkurseröffnung (Sicherungsmassnahmen und Inventarisierung), Problemen rund um die Kollokation, der Möglichkeit eines Betriebsverkaufs nach Konkurseröffnung und den besonderen Verwertungsarten und -methoden. Die nationale und die internationale Zuständigkeit der Arrestbehörden müssen oft unter Zeitdruck und trotzdem zuverlässig geklärt werden. Und vor der Tür stehen die Auswirkungen des revidierten Aktienrechts auf das SchKG.

Die jährlich stattfindende St.Galler SchKG-Tagung bietet PraktikerInnen – aus Betreibungs- und Konkursämtern und SchK-Aufsichtsbehörden, Anwaltschaft, Gerichten, Inkasso, Revision und Treuhand, Unternehmungen und öffentlicher Verwaltung – ein Forum für lösungsorientierte Weiterbildung zu ausgewählten aktuellen Themen des Zwangsvollstreckungsrechts. Besonders geschätzt wird das Konzept, dass jeweils einem etwa 25-minütigen Referat eine intensive Diskussion zwischen Referierenden und TeilnehmerInnen von ebenfalls etwa 25 Minuten folgt.