19. Zürcher Tagung zu Entwicklungen im Finanzmarktrecht
Bereits zum 19. Mal in Folge greifen die Tagungsleiter wichtigen Brennpunkte und Entwicklungen im Finanzmarktrecht auf.
Der erste Teil der Tagung befasst sich mit disruptiven Technologien und deren Einordnung in das bestehende Aufsichtsrecht. DeFi stellt grundsätzliche aufsichts- und zivilrechtliche Konzepte in Frage, da die Dezentralisierung eine Aufsplitterung bzw. Auflösung der Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Nachhaltiges Investieren ist von einem Schlagwort zu einem Trend geworden, der auch in rechtlicher Sicht immer mehr Formen annimmt und mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen verknüpft wird, wenn die Nachhaltigkeit einer Prüfung nicht standhalten sollte. Was solche Konsequenzen bedeuten können, wird uns im Rahmen eines Referats zum Stand der Praxis bei Enforcementmassnahmen aufgezeigt werden.
Der Nachmittag der Tagung hat einige Evergreens im Finanzmarktrecht zum Inhalt. Auch 10 Jahre nach dem ersten Bundesgerichts-Leitentscheids sorgt das Thema Retrozession für kontroverse Debatten. Widersprechende aktuelle Urteile, neue Vertriebsformen und die kommerzialisierte, gehäufte Geltendmachung potentieller Ansprüche befeuern die Aktualität dieses Themas. Auch die Frage, wie man im Bankkonzern die Herkunft der Mittel und die wirtschaftliche Berechtigung abklärt, dokumentiert und die entsprechenden Standards gruppenweit durchsetzt, ist im Lichte der im Sommer 2022 in Kraft tretenden Revision des Geldwäschereigesetzes ein Thema von hoher Brisanz und ein Fokus der Aufsichtsbehörden. Schliesslich sind die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen des Outsourcing angesichts der Tendenz zur Aufbrechung der Wertschöpfungskette und der Verlagerung der IT-Infrastruktur in die Cloud für viele Finanzinstitute von besonderem Interesse.