Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF
Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF
Éclairages
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF
Am 23. September 2022 eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Vernehmlassung zur Änderung der bundesrätlichen KKV; die Anpassung soll namentlich die Ausführungsbestimmungen zum L-QIF definieren. Ausserdem soll die Gelegenheit wahrgenommen werden, die KKV und weitere Verordnungen (darunter die FINIV) in verschiedenen weiteren Punkten anzupassen.1 Unter diesen sog. «weiteren Anpassungen» wird unter anderem Bezug genommen auf die Empfehlungen, Leitlinien sowie «best practices» der IOSCO und im Zusammenhang mit ETF festgehalten, dass die Leitlinien der IOSCO betreffend ETF auf Verordnungsstufe verankert werden sollen.2
ETF en bref
Ein ETF ist (in...
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