Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag
Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag
Éclairages
Bankrecht
Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag
1. Einleitung
Bevor ein Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen wird, ist vom Vermögensverwalter ein Risikoprofil zu erstellen.1 Als Synonym zum Begriff «Risikoprofil» wird auch der Begriff «Kundenprofil» verwendet.2 Das Erstellen eines solchen Risikoprofils dient beim Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages dem Zweck, das Ausmass des Risikos, das der Kunde bei der Geldanlage eingehen will und nach seinen Lebensumständen auch eingehen kann (subjektive Risikobereitschaft und objektive Risikofähigkeit des Kunden), zu bestimmen....
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.