Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen
Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen
Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen
Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vollzugsverordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (nachfolgend: VE-Verordnung) eröffnet, welche bis zum 7. Juli 2022 dauern wird. Die neuen Vorgaben stützen sich auf den Gegenvorschlag zur am 19. November 2020 abgelehnten sog. Konzernverantwortungsinitiative1; seine einzelnen Bestimmungen wurden bereits ins Rechnungslegungsrecht des Obligationenrechts (OR) unter den Abschnitten "Transparenz über nichtfinanzielle Belange" und "Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit" (in Kraft seit 1. Januar 2022) eingegliedert. Die Verordnung soll Art. 964a ff. OR ausführen und den Unternehmen die Berichterstattung im Bereich der Klimabelange erleichtern sowie die Vergleichbarkeit der Berichterstattung fördern...
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