In HG200220-O befasst sich das Handelsgericht Zürich im Zusammenhang mit Verkäufen von Depotwerten, die als Collateral zur Besicherung von Lombardkrediten dienten. Strittig ist insbesondere, ob diese Verkäufe im Auftrag der Bankkunden erfolgte oder im Rahmen einer privaten Verwertung der Sicherheiten durch die Bank. Ausgangslage bilden Kursverluste auf den Depotwerten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, die zu Unterdeckungen bei den Lombardkrediten führten.